Tischler - Schreiner - Maschinenschein (TSM1)

Inhalt/Beschreibung

Zielgruppe: Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Auszubildende aus dem Holz verarbeitenden Gewerbe, Mitarbeitende, Umschülerinnen/Umschüler

Der Maschinenschein ist Pflicht, wenn z.B. im Unterricht der Werkraum mit den dazugehörigen Maschinen genutzt werden soll. Es handelt sich um eine versicherungsrelevante Vorsichtsmaßnahme, da der unsachgemäße Gebrauch von Werkzeug und Maschinen zu Verletzungen führen kann. Wer kein gelernter Tischler o. ä. ist, darf Maschinen wie Kreissäge oder Hobelmaschine nicht ohne sicherheitstechnische Einweisung nutzen.

Inhalte:

Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und -vorrichtungen unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Grundbegriffe der Maschinen- und Werkzeugkunde
  • Rüsten und Bedienen von Holzverarbeitungsmaschinen:
  • Formatkreissäge
  • Abrichthobelmaschine
  • Dickenhobelmaschine
  • Kantenschleifmaschine
  • Langlochbohrmaschine
  • Ständerbohrmaschine
  • Bandsäge
  • Langbandschleifer
Lernziel

Die Teilnehmenden können verschiedene stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.

Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
keine Einschränkungen
Fachliche Zugangsvoraussetzungen

Beherrschung der dt. Sprache in Wort und Schrifft (Niveau mind. B1)

Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen

keine Einschränkungen


Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
Technische Zugangsvoraussetzungen

Die persönliche Schutzausrüstung ( Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, usw.) sind eigenverantwortlich zum Kurs mitzubringen.

Zeitmuster
Vollzeit
Lehr- und Lernform
Präsenzveranstaltung
Abschlussart
Befähigungsnachweis
Nähere Bezeichnung des Abschlusses
TSM-Schein der Berufsgenossenschaft Holz/Metall (BG HM)
Voraussichtliche Dauer
5 Tag(e)
Termin
07.04.2025 - 11.04.2025
Mindest­teilnehmer­anzahl
3
Maximale Teilnehmerzahl
10
Teilnahmegebühr
415,00 €

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist über einen Bildungsgutschein sowie anderer Fördermöglichkeiten (z.B. Bildungsscheck) bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich

Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen im Internet
Themengebiet
Kunststoffe, Holz, Glas, Keramik

Bildungsanbieter

BBV - Bildung Bedeutet Verstehen e.V.

Stralsund

Internet
https://bildung-bedeutet-verstehen.de/
Bildungsanbieter-Infos
Bildungsanbieter-Infos

Kontakt

Mirko Adam

Standortkoordinator Stralsund

Telefon
03831 26580
Internet
http://www.bildung-bedeutet-verstehen.de
Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiter­bildungs­förderungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern
anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
Trägerzulassung nach AZAV

Veranstaltungsort

BBV - Bildung Bedeutet Verstehen e.V.

Stralsund

Besucheranschrift
Barther Straße 69
18437 Stralsund
Deutschland
Telefon
03831 26580
Fax
03831 265826
Internet
https://bildung-bedeutet-verstehen.de/

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Kurs aktualisiert am 08.01.2025, Datenbank-ID 00306029

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