Integrationskurs mit Alphabetisierung (BAMF) ab Orientierungskurs
- Inhalt/Beschreibung
Der 1.000 bzw. 1.300 Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen. Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung zu erwerben. Diesen Zielen dienen eine konsequent teilnehmerorientierte Methodik, die auch soziale, interkulturelle sowie psychologische Ziele berücksichtigt sowie ein durch Binnendifferenzierung und offene bzw. Lernerautonomie fördernde Methoden gekennzeichneter Unterricht. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
- Lernziel
Sie können auf dem Niveau B1 Deutsch sprechen.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- Blended Learning
- Abschlussart
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat des Anbieters
- Voraussichtliche Dauer
- 2 Jahr(e)
- Termin
- 13.03.2023 - 14.03.2025
weitere Termine auf Anfrage
- Anmeldeende
- 10.04.2023
- Mindestteilnehmeranzahl
- 15
- Maximale Teilnehmerzahl
- 16
- Fördermöglichkeiten
- auf Anfrage
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Sprache
Bildungsanbieter
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Mecklenburg-Vorpommern
- Internet
- a:4059/cs_id:317983https://www.daa-mv.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
Kundencenter Schwerin
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
- Besucheranschrift
- Pampower Straße 3
19061 Schwerin
Deutschland - Google Maps
- barrierefreier Zugang
- barrierefreier Zugang
- Telefon
- 0385 64437-0
- Fax
- 0385 64437-88
- info.schwerin(at)daa.deKontaktformular
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Kurs aktualisiert am 10.12.2024, Datenbank-ID 00317983