Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die nach der Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wer wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an engagierte Fachkräfte, die jünger als 25 Jahre sind. Durch Anrechnungszeiten, wie etwa Bundesfreiwilligendienst oder Elternzeit, ist eine spätere Aufnahme möglich. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf. Besondere Leistungen sind z.B. ein Ausbildungsabschluss mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser. Auch eine Platzierung unter den ersten drei in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers bzw. der Berufsschule kann für eine Bewerbung qualifizieren.
Wie wird gefördert?
Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen - bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Fördermaßnahme. Bezuschusst werden neben den Kursgebühren auch Ausgaben für Prüfungen, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort und für die Unterbringung. Im ersten Förderjahr gibt es einen IT-Bonus als Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Anschaffung eines Computers.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten übernehmen die Kammern der verschiedenen Berufsbereiche und weitere Berufsbildungsstellen.
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) direkt bewerben.
Weitere Informationen zum Stipendium sowie zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Info-Website zum Weiterbildungsstipendium.
Video-Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Youtube.com