Weiterbildung im Güterkraftverkehr

Mit diesem Förderprogramm werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die die branchenbezogene Qualifizierung ihrer Beschäftigten vorantreiben.

Was wird gefördert?

Unternehmen können einen Zuschuss für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Diese Themenbereiche werden finanziert:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und -ökonomie
  • allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • praktische Übungen und Fahrtrainings nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.V.m. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • digitale Instrumente und Informationstechnologie.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Maßnahmekatalog

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme werden Qualifikationen vermittelt, die in hohem Maße auch in anderen Unternehmen und Arbeitsfeldern anzuwenden sind.
  • Die Weiterbildung umfasst mindestens vier Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten. Für die Teilnehmenden gilt die Anwesenheitspflicht (persönlich vor Ort oder virtuell).
  • Nach Zugang des Zuwendungsbescheids muss die Maßnahme spätestens innerhalb von vier Monaten durchgeführt werden.
  • Die Weiterbildungsstätte bzw. der Weiterbildungsträger muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
    • Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)
    • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder
    • Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung, insbesondere Behörde oder Kammer

Nicht förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift verbindlich vorgeschrieben sind.

LKW auf Autobahn©industrieblick - stock.adobe.com

Wer wird gefördert?

Förderanträge können Unternehmen stellen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens mindestens 3.501 kg sind.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden:

  • bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 1.050 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für kleine Unternehmen.
  • bis zu 60% der förderfähigen Kosten, max. 900 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für mittlere Unternehmen.
  • bis zu 50% der förderfähigen Kosten, max. 750 € je zugelassenem schweren Nutzfahrzeug für andere Antragsteller.

Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens drei Millionen Euro erhalten. Je Unternehmen sind innerhalb der Antragsfrist maximal drei Anträge zulässig.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen. Den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal.

Möchten Sie im Jahr 2024 mit der Weiterbildungsmaßnahme beginnen, stellen Sie Ihren Antrag bitte im Zeitraum vom 24. April 2024 bis 02. September 2024.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Website des BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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