Aufbauprogramm Wärmepumpe

Weiterbildung mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei. Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt. Dieser Wärmepumpenhochlauf wird allerdings durch den Mangel an qualifizierten Fachkräften gefährdet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterbildungen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Schulungen und / oder
  • ein Coaching an der Wärmepumpe durch eine fachkundige Person beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

Wer ist antragsberechtigt für Schulungen?

Antragsberechtigt sind:

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima,
  • Schornsteinfeger/-innen,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater/-innen des Handwerks anbieten,
  • Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind.

Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss sich in Deutschland befinden.

Wärmepumpe am Haus©Adobe Stock_488989421

Wer ist antragsberechtigt für Coachings?

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie werden Weiterbildungen gefördert?

Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller begrenzt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis einschließlich 30. September 2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Jede geplante Weiterbildung muss vor der Auftragsvergabe bzw. vor Anmeldung beim Schulungs- bzw. Coachinganbieter durch die/den Antragsberechtigte/n selbst oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden.

Nähere Informationen zum Fördergegenstand und –höhe bzw. zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA - Aufbauprogramm Wärmepumpe

Video-Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Youtube.com

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