Deutscher Hebammenverband

anerkanntes Qualitätsmanagementsystem

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Kurzbeschreibung des Bildungsanbieters

Auszug aus der Satzung  IB_1.1.01_Satzung_Deutscher-Hebammenverband_2022

§ 2 Zweck des Vereins (1) Der DHV ist der Berufsverband der Hebammen jedweden Geschlechts und die Interessenvertretung der Mitgliedshebammen in den 16 Landesverbänden sowie der von Hebammen geleiteten Einrichtungen im Sinne des § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V (nachfolgend „HgE“ genannt) auf Bundesebene. Als Interessenvertretung von angestellten und freiberuflichen Hebammen, Lehrenden für Hebammenwesen, Wissenschaftler*innen, Familienhebammen, hebammengeleiteten Einrichtungen und werdenden Hebammen in Ausbildung und Studium möchte der DHV eine menschenwürdige Geburtskultur mitgestalten. (2) Zweck des DHV ist insbesondere: .... d. die Fort- und Weiterbildung der Hebammen im Interesse von Mutter, Kind und Familie;

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76133 Karlsruhe
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Telefon
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