Verbesserte BAföG-Leistungen ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters 2024/2025
Mehr Flexibilität, mehr Geld, mehr Berechtigte und eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
Die Bundesregierung macht das BAföG besser. Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) 2022 sind die Freibeträge vom Eltern-Einkommen spürbar angehoben worden und die Bedarfssätze (Höhe der BAföG-Förderung) gestiegen. Außerdem wurde der Freibetrag vom Vermögen des Auszubildenden angehoben. Und schließlich kann künftig auch von einer BAföG-Förderung profitieren, wer noch nicht 45 Jahre alt ist, weil die Altersgrenze angehoben wurde. Damit sollen mehr Menschen ihre Talente entfalten und vom BAföG profitieren können.
Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Nothilfeinstrument innerhalb des BAföG geschaffen, um schneller und wirksamer auf Notlagen wie zuletzt in der COVID-19-Pandemie reagieren zu können. Das Gesetz ist am 26. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz werden die Bedarfssätze erneut um fünf Prozent angehoben und die Freibeträge nochmals um 5,25 Prozent. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent. Die Anhebungen treten zum Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2024/25 in Kraft.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
19.09.2024