Neuordnung des IT-Weiterbildungssystems

Am 1. November 2024 tritt die neue Verordnung in Kraft.

Das IT-Weiterbildungssystem (IT-WBS) basiert auf einer bundeseinheitlichen Fortbildungsregelung und führt zu öffentlich-rechtlichen Abschlüssen, die von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) durchgeführt werden. Am 1. November 2024 tritt die neue Verordnung in Kraft. Das IT-WBS richtet sich vor allem an Absolventinnen und Absolventen der IT-Ausbildungsberufe sowie Quer- und Seiteneinsteiger, die sich im IT-Bereich weiterqualifizieren möchten und einen anerkannten Abschluss anstreben.

Geschichte des IT-WBS und Rahmenbedingungen für die Novellierung

Das IT-WBS wurde im Jahr 2002 eingeführt und hat seitdem nur wenige Anpassungen erfahren. Die Neuordnung wurde notwendig, um den sich wandelnden Anforderungen in verschiedenen Branchen gerecht zu werden und attraktive Karrierewege für IT-Fachkräfte unter geänderten Rahmenbedingungen zu schaffen. Zu den zentralen Rahmenbedingungen zählen die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes sowie die Neuordnung der IT-Berufe im Jahr 2020.

Der Neuordnung des IT-WBS gingen Voruntersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) voraus. In einem moderierten Prozess mit Sachverständigen der Sozialpartner aus unterschiedlichen Branchen wurde eine Fortbildungsregelung erarbeitet, die die aktuellen Entwicklungen und Bedarfe in der IT aufgenommen hat. Zentrale Herausforderungen für die Neuordnung waren:

  • die Berücksichtigung technologischer Trends,
  • die Gestaltung attraktiver und transparenter Karrierewege für IT-Fachkräfte,
  • die Ausrichtung der neuen Profile an den betrieblichen Bedarfslagen und
  • die Verzahnung der Profile der ersten beiden Fortbildungsstufen.

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)


veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
12.08.2024

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