Drese: Gesetz stärkt Qualität der Pflegeausbildung und trägt so zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes bei

Der Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes und weiterer Gesetze für Gesundheitsfachberufe beschlossen. „Dadurch verbessern wir die Qualität der Ausbildung in unseren Gesundheitsfachberufen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bedeutung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

Die Ministerin hob insbesondere die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. „Das Pflegestudium trägt erheblich zur Erhöhung der Attraktivität des für unsere Gesellschaft so wichtigen Pflegeberufes bei“, so Drese. Zudem werde durch den Einsatz von akademisch ausgebildeten Pflegekräften die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich signifikant gesteigert bei gleichzeitiger Entlastung der Ärzteschaft.

Doch nicht nur in der Pflege, auch in der Ergotherapie und der Logopädie seien durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz bedeutende Stärkungen erzielt worden. Die jeweiligen Berufsgesetze seien ebenfalls um die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung ergänzt worden. „Das bietet nun die Chance, die Ausbildung in diesen Berufen weiter zu modernisieren und attraktiver zu gestalten“, sagte Drese.

Hintergrund:

Die Berufsausbildung in der Pflege wurde durch das Pflegeberufereformgesetz neu gestaltet. Hierbei wurden die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege einheitlich in eine generalistische Ausbildung zusammengeführt. Ebenso wurde eine gesetzliche Grundlage für die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Anders als die berufliche wurde die hochschulische Ausbildung jedoch nicht an die Pflegeausbildungsfonds angeknüpft, was u. a. dazu führte, dass Studierende keine Ausbildungsvergütung erhielten. Die Nachfrage nach der hochschulischen Pflegeausbildung war im Ergebnis sehr verhalten.

Um das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden umfassend nutzen zu können, sieht das Pflegestudiumstärkungsgesetz des Bundes die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Dabei eröffnet das Gesetz dem Landesgesetzgeber weitere Ausgestaltungsspielräume, in denen landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen bzw. vorgesehen sind. Diese vom Landtag heute beschlossenen landesrechtlichen Regelungen ergänzen die entsprechenden bundesgesetzliche Gesetze und Verordnungen des Bundes.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport


veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
11.12.2024

Beratungsangebot öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de