6. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit" gestartet
Der 6. Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" läuft vom 6. Januar bis zum 7. März 2025 (15 Uhr).
Mit der ESF-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit" soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden. Erreicht werden soll dies durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden. Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Interessierte Träger reichen ihre Interessenbekundungen in das Förderportal Z-EU-S ein. Dort finden Sie auch Dokumente mit Hilfestellungen zur Antragstellung.
Weitere Informationen zum Programm Wandel der Arbeit finden Sie unter diesem Link: Aufruf - Wandel der Arbeit
Quelle: BMAS
veröffentlicht auf weiterbildung-mv.de
06.01.2025