Tischler - Schreiner - Maschinenschein (TSM1)
- Inhalt/Beschreibung
Zielgruppe: Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Auszubildende aus dem Holz verarbeitenden Gewerbe, Mitarbeitende, Umschülerinnen/Umschüler
Der Maschinenschein ist Pflicht, wenn z.B. im Unterricht der Werkraum mit den dazugehörigen Maschinen genutzt werden soll. Es handelt sich um eine versicherungsrelevante Vorsichtsmaßnahme, da der unsachgemäße Gebrauch von Werkzeug und Maschinen zu Verletzungen führen kann. Wer kein gelernter Tischler o. ä. ist, darf Maschinen wie Kreissäge oder Hobelmaschine nicht ohne sicherheitstechnische Einweisung nutzen.
Inhalte:
Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und -vorrichtungen unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundbegriffe der Maschinen- und Werkzeugkunde
- Rüsten und Bedienen von Holzverarbeitungsmaschinen:
- Formatkreissäge
- Abrichthobelmaschine
- Dickenhobelmaschine
- Kantenschleifmaschine
- Langlochbohrmaschine
- Ständerbohrmaschine
- Bandsäge
- Langbandschleifer
- Lernziel
Die Teilnehmenden können verschiedene stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.
- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
- keine Einschränkungen
- Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitsschutzschuhe S3, Gehörschutz, Schutzbrille) wird nicht vom BBV e.V. gestellt.
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
Hinweis des Datenbankbetreibers: Informationen über die Barrierefreiheit erfragen Sie bitte beim Anbieter.
- Technische Zugangsvoraussetzungen
keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- Präsenzveranstaltung
- Abschlussart
- Befähigungsnachweis
- Nähere Bezeichnung des Abschlusses
- TSM-Schein der Berufsgenossenschaft Holz/Metall (BG HM)
- Voraussichtliche Dauer
- 5 Tag(e)
- Termin
- Termine auf Anfrage
- Mindestteilnehmeranzahl
- 3
- Maximale Teilnehmerzahl
- 10
- Teilnahmegebühr
- 415,00 €
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist über einen Bildungsgutschein sowie anderer Fördermöglichkeiten (z.B. Bildungsscheck) bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Fördermöglichkeiten
- auf Anfrage
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Kunststoffe, Holz, Glas, Keramik
Bildungsanbieter
BBV - Bildung Bedeutet Verstehen e.V.
Stralsund - Nordvorpommern - Rügen
- Internet
- a:3794/cs_id:351484https://bildung-bedeutet-verstehen.de/
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
Kontakt
Mirko Adam
Standortkoordinator Stralsund
- Telefon
- 03831 26580
- sek(at)bbv-ev.infoKontaktformular
- Internet
- http://www.bildung-bedeutet-verstehen.dehttp://www.bildung-bedeutet-verstehen.de
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
BBV - Bildung Bedeutet Verstehen e.V.
Stralsund - Nordvorpommern - Rügen
- Besucheranschrift
- Barther Straße 69
18437 Stralsund
Deutschland - Google Maps
- Telefon
- 03831 26580
- Fax
- 03831 265826
- sek(at)bbv-ev.infoKontaktformular
- Internet
- a:3794/cs_id:351484https://bildung-bedeutet-verstehen.de/
Kurs aktualisiert am 26.09.2024, Datenbank-ID 00351484