Pflegefachmann/-frau
- Inhalt/Beschreibung
- Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.
Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.
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- Lernziel
- Sie können die Prüfung zum Berufsabschluss erfolgreich meistern.
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- Angaben zur geschlechterspezifischen Nutzung
- keine Einschränkungen
- Fachliche Zugangsvoraussetzungen
- Schulische Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer (gemäß den Mindestanforderungen aus "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Assistenz- und Helferberufe in der Pflege")
- einer bis 31.12.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- Weitere Voraussetzungen sind die Einreichung bzw. der Nachweis folgender Unterlagen/Bedingungen:
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- die für die Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2)
- Gesundheitliche Zugangsvoraussetzungen
- keine Einschränkungen
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- Technische Zugangsvoraussetzungen
- keine Einschränkungen
- Zeitmuster
- Vollzeit
- Lehr- und Lernform
- Präsenzveranstaltung
- Abschlussart
- Staatlich anerkannter Abschluss
- Voraussichtliche Dauer
- 3 Jahr(e)
- Termin
- 03.03.2025 - 28.02.2028
- Anmeldeende
- 27.02.2028
- Mindestteilnehmeranzahl
- 8
- Maximale Teilnehmerzahl
- 25
- Teilnahmegebühr
- 0,00 €
Preis auf Anfrage
Hinweis des Datenbankbetreibers: Bitte erfragen Sie beim Anbieter eventuell auftretende Nebenkosten!
- Weitere Informationen im Internet
- Themengebiet
- Gesundheit, Pflege und Medizin
Bildungsanbieter
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
Mecklenburg-Vorpommern
- Internet
- a:4059/cs_id:359992https://www.daa-mv.de
- Bildungsanbieter-Infos
- Bildungsanbieter-Infos
- Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Ja
- anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 9001, Trägerzulassung nach AZAV
Veranstaltungsort
DAA Gesundheitsschule Schwerin
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH
- Besucheranschrift
- Zeppelinstraße 1
19061 Schwerin
Deutschland - Google Maps
- Telefon
- 0385 67688-0
- Fax
- 0385 67688-21
- info.schwerin(at)daa.deKontaktformular
- Internet
- a:447294/cs_id:359992https://www.daa-nordost.de
Kurs aktualisiert am 25.02.2025, Datenbank-ID 00359992