Bildungsschecks für Existenzgründungen in MV
Förderung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für angehende Existenzgründer/innen. Sie können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an Qualifizierungskursen mit einem Umfang von 48 Unterrichtsstunden sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Unternehmensberatung bis zu zwei Tagwerke.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch beabsichtigen, sich durch eine Unternehmensgründung oder -übernahme im Vollerwerb selbstständig zu machen.
Wie hoch wird gefördert?
In Form von Bildungsschecks werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
- Eine Teilnahmegebühr von höchstens 545 EUR (netto) je Teilnehmer/in und Qualifizierungskurs. Das entspricht einem max. Zuschuss in Höhe von 436 EUR und einem Eigenanteil in Höhe von 109 EUR je Teilnehmer/in.
- Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 695 EUR (netto). Das entspricht einem max. Zuschuss in Höhe von 556 EUR und einem Eigenanteil in Höhe von 139 EUR je Teilnehmer/in.
Schon gewusst?
Die Wege in die Selbständigkeit sind vielfältig. Mit speziellem Know-how unterstützen innovative Projekte von der Idee bis zur Gründung oder bei einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.
Wo kann Förderung für Bildungsschecks beantragt werden?
Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Maßnahmebeginn im Rahmen eines Beratungsgespräches bei den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.
Ihr Kontakt:
Steffen Piechullek |
0395 5597-322 |
Denise Schulze
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0381 338-224
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Frank Witt |
0385 5103-306 |
Andreas Weber |
0381 4549-162 |
Birk Palitzsch |
0385 7417-147 |
Wie ist das Verwaltungsverfahren und Abrechnungsverfahren?
Merkblätter, Antrags- und Abrechnungsformulare sowie weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.