KfW-Bildungskredit
Der KfW-Bildungskredit ist ein staatlich geförderter, sehr zinsgünstiger Kredit, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Er richtet sich speziell an Studierende, Schüler/innen und Auszubildende, die in der letzten Phase ihres Studiums oder ihrer Ausbildung sind.
Was wird gefördert?
Finanziert werden können Lebenshaltungskosten während:
- der Schlussphase der Ausbildung oder
- eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder
- eines Praktikums.
Der Bildungskredit ist kombinierbar mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und dem KfW-Studienkredit.
Wer wird gefördert?
Eine Förderung mit dem KfW-Bildungskredit - unabhängig vom eigenen Einkommen bzw. das der Eltern - erhält, wer
- zwischen 18 bis 35 Jahre alt ist und
- eine Ausbildung bzw. Studium in Vollzeit durchführt und
- einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und die Bedingungen nach § 8 BAföG erfüllt oder als Deutscher den ständigen Wohnsitz im Ausland hat und die Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllt und
- eine Hochschule, Fachhochschule, Universität oder BAföG-anerkannte Schule besucht. Eine ausländische Bildungsstätte muss anerkannten inländischen Ausbildungsstätten entsprechen.
Wie wird gefördert?
Der Kreditbetrag muss mindestens 1.000 Euro betragen und kann bis maximal 7.200 Euro ausgeschöpft werden. Die Förderungshöchstdauer umfasst 24 Monate. Der maximale monatliche Auszahlungsbetrag liegt bei 300 Euro. Zusätzlich ist es möglich, neben dem monatlichen Bildungskredit eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro zu erhalten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Bildungskredit kann online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) auf dem Infoportal: Bildungskredit-Online beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW, die den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt.