Berufsförderung der Bundeswehr

Wie geht es beruflich weiter nach der Bundeswehr? Vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst muss der Weg zurück in das zivile Arbeitsleben sorgfältig vorbereitet werden. Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch Weiterbildung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst ein breites Angebot, welches die individuellen Eignungen, persönlichen Vorstellungen und die Leistungsfähigkeit ebenso berücksichtigt wie die aktuelle Arbeitsmarktsituation. Grundlage der Leistungen des Berufsförderungsdienstes ist eine ausführliche Beratung zu schulischer und beruflicher Bildung. Auf Basis der individuellen Förderplanung können z. B. folgende schulische bzw. berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • interne Bildungsmaßnahmen aus dem Angebot des Berufsförderungsdienstes
  • externe Bildungsmaßnahmen, die der Berufsförderungsdienst nicht als interne Maßnahme anbietet, jedoch für förderungsfähig hält
  • Fernunterricht oder Fernstudium
  • Eingliederungsmaßnahmen: berufliche Orientierungs- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie Bewerbertrainingsprogramme
  • unter bestimmten Voraussetzungen der Besuch einer Bundeswehrfachschule am Ende des Wehrdienstes

Neben aktiven Bundeswehrsoldaten haben auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Anspruch auf eine qualifizierte Beratung. Die Beratungspflicht des Berufsförderungsdienstes endet maximal sieben Jahre nach dem Ende der Dienstzeit in der Bundeswehr.

Soldat in Uniform©Katja - stock.adobe.com

Wer wird gefördert?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) steht für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizierinnen und Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersbegrenzung (BO 41) und Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) zur Verfügung.

 

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung setzt eine Beratung durch Ihren Berufsförderungsdienst voraus.

Laptop mit dem Begriff Zeitsoldat auf dem Monitor©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Wie wird gefördert?

Zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung können die Soldatinnen und Soldaten nicht nur vom Dienst freigestellt werden, sondern die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen wird auf Antrag auch finanziell bis zu einem Kostenhöchstbetrag unterstützt. Der Kostenhöchstbetrag bemisst sich nach der Dauer der Verpflichtungszeit. Für SaZ und BO41 steht darüber hinaus ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung.

alle Weiterbildungen in Mecklenburg-Vorpommern, die über den Berufsförderungsdienst gefördert werden können.

Beratungsangebot öffnen
Beratungsangebot schließen

Gut beraten

Rufen Sie uns an:
0385 64682-12
Schreiben Sie uns:beratung@weiterbildung-mv.de