Berufliche Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mit beruflicher Rehabilitation insbesondere mit Bildungsmaßnahmen kann dem Arbeitsplatzverlust vorgebeugt werden oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelingen.

Bei der beruflichen Rehabilitation handelt es sich um Sozialleistungen, sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese richten sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz verloren haben oder davon bedroht sind. Verschiedene Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und die Agentur für Arbeit unterstützen betroffene Personen mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sollen mit den Teilhabeleistungen die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, ermöglicht oder wiederhergestellt werden. Dem Arbeitsplatzverlust soll vorgebeugt und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt werden. Die persönliche Situation, der berufliche Werdegang und der regionale Arbeitsmarkt werden dabei immer miteinbezogen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufliche Bildungsmaßnahmen oder auch Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein.

Smily: glücklich; unglücklich©vegefox.com - stock.adobe.com

Wer wird gefördert?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Menschen beantragen,

  • die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können,
  • deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist oder
  • bei denen ein Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich ist.​

Wie wird gefördert?

Bei den Leistungen werden Qualifizierungsmaßnahmen und Sachleistungen unterschieden. Sie reichen von finanzieller Unterstützung über Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote bis zur Bereitstellung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz.

Bei der Auswahl der Leistungen werden individuelle Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Alle Maßnahmen sollen im Wohnort oder wohnortnah stattfinden.

Rollstuhlfahrer am neuen Arbeitsplatz©Viacheslav Iakobchuk - stock.adobe.com

Wie ist das Antragsverfahren?

Damit verfügbare Fördermöglichkeiten zum Erhalt der Erwerbstätigkeit oder (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben genutzt werden können, müssen Sie beim zuständigen Rehabilitations-Träger einen Antrag stellen.

Alle Rehabilitationsträger haben Auskunftspflicht und müssen den Antrag ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten.

Zuständige Rehabilitationsträger sind die

Integrationsämter informieren und beraten Beschäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Integrationsamt.

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