BAföG für Schüler/innen und Studierende
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ermöglicht es jungen Menschen eine Ausbildung an Schulen oder Hochschulen zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht - unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie.
Was wird gefördert?
BAföG erhalten Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler für die Erstausbildung an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien, Hochschulen und privaten Berufsakademien bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss - auch bei Aufenthalten im Ausland. Die Teilnahme an Fernunterrichtsgängen ist ebenfalls förderungsfähig.
Wer wird gefördert?
Ob BAföG gewährt werden kann, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann grundsätzlich BAföG erhalten. Aber auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.
Studierende, Schülerinnen und Schüler können gefördert werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen.
BAföG erhalten junge Menschen, die grundsätzlich in der Lage sein sollten, das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich zu erreichen und deren Familien nicht allein für die Ausbildung aufkommen können.
Wie wird gefördert?
Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das zinslose Darlehen muss zurückgezahlt werden.
Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Der Gesetzgeber hat Beträge festgelegt, die Schülerinnen, Schüler und Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Ein individueller Bedarf wird nicht berücksichtigt.
Der Höchstsatz der BAföG-Förderung liegt bei 992 Euro.
Wie ist das Antragsverfahren?
Je nach Ausbildungsart gibt es unterschiedliche Stellen, bei denen BAföG beantragt werden kann.
Studierende an einer Hochschule des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung:
- Studierendenwerk Greifswald (Studium in Greifswald, Neubrandenburg oder Stralsund)
- Studierendenwerk Rostock-Wismar (Studium in Rostock oder Wismar).
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulen und (Privat)Akademien wenden sich an das Kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
- Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Info-Website www.bafoeg.de zu finden.