Aufstiegsfortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) wird auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt. Das AFBG begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Durch die finanzielle Unterstützung (Darlehensteilerlasse) werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Gefördert werden berufliche Aufsteiger/innen über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden.
Wer wird gefördert?
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell unterstützt, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten zum/zur
- Handwerks- und Industriemeister/in,
- Erzieher/in,
- Techniker/in,
- Fachwirt/in,
- Betriebswirt/in oder
- eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung nicht.
Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Aufstiegs-BAföG erhalten. Dies gilt ebenso für Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsfortbildung ohne Abschluss einer Erstausbildung zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (zum Beispiel Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).
Wie wird gefördert?
Für die Bildungsmaßnahme kann ein vom Einkommen, Vermögen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängiger monatlicher Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ein vom Einkommen und Vermögen unabhängiger Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren gewährt werden. Die Höchstgrenze liegt bei 15.000 €.
Die Kosten der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung oder vergleichbarer Arbeiten werden bis zu 2.000 € mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.
Bei Bestehen der Prüfung können auf Antrag und gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Wo wird das Aufstiegs-BAföG beantragt?
Die Antragstellung erfolgt über das kommunale Amt für Ausbildungsförderung am jeweiligen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung werden Sie umfassend zur Aufstiegsförderung und Antragstellung beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Info-Website www.aufstiegs-bafoeg.de oder
unter der gebührenfreien Hotline: 0800 6223634.
Video-Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Youtube.com
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